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Ablauf der Übergangsfrist
Hundehaltende haben noch bis zum 31. August 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Sachkundenachweis Kurse zu besuchen.
Seit 1. September 2008 ist der Sachkundenachweis für Hundehalter OBLIGATORISCH
Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Tierschutzverordnung (TSchV) am 1. September 2008 sind Hundehaltende verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erlangen.
Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.
Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes (ab 16 Jahren)
(Sachkundenachweis Theorie gemäss Art. 68 TSchV)
Wer noch nie einen Hund auf seinen Namen registriert hatte, muss vor dem Kauf seines Hundes den obligatorischen Theoriekurs besuchen.
Wer schon vor dem 1.9.2008 einen Hund auf seinen Namen registriert hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
Im Kurs wird u.a. vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Der Sachkundenachweis Theorie gilt ein ganzes Menschenleben lang.
Dauer: 6 Lektionen à ca. 50 Minuten
Praktisches Training mit dem Hund (ab 16 Jahren)
(Sachkundenachweis Praxis gemäss Art. 68 TSchV)
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat oder hatte, muss dieses Training im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes absolviert werden. Im Training lernt man u.a. elementare Grundlagen der Hundeerziehung unter Anwendung der neusten lernteoretischen Erkenntnisse.
Dauer: 5 Lektionen à ca. 50-60 Minuten
Am Praxiskurs sind Hunde ab ca. 5-6 Monaten willkommen. Jüngere Hunde könnten sich noch nicht eine ganze Lektion lang konzentrieren.
Minderjährige Hundehalter müssen bei jeder Lektion von einem Elternteil begleitet werden. Ist der Hund auf zwei Namen registriert, müssen beide Personen den Kurs besuchen.
Weiter Informationen dazu finden Sie auf www.tiererichtighalten.ch |